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Kurzgutachten zu Ihrer Immobilie

Sie möchten wissen, welchen Preis Sie beim Verkauf erzielen können oder welcher Kaufpreis angemessen ist? Hier reicht ein Kurzgutachten sicherlich aus. Als personenzertifizierter Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch Bauexperten Verband Schweiz kann Daniel Brenner Ihnen auf Wunsch ein Kurzgutachten zu einem Grundstück erstellen.

Dieses wird rechnerisch auf gleicher Basis wie ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB erstellt, wobei der Umfang der Ausarbeitung und Beschreibungen deutlich geringer ist. Im Wesentlichen befasst sich ein Kurzgutachten mit der reinen Wertermittlung. Es besitzt keine rechtliche Relevanz.

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Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Sie benötigen eine sichere, objektive und verlässliche Wertermittlung Ihrer Immobilie? Ob durch Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Finanzamt, An- & Verkauf oder Betreuung veranlasst, als personenzertifizierter Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch Bauexperten Verband Schweiz kann Daniel Brenner Ihnen ein umfangreiches Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB zu einem Grundstück erstellen.

Unsere Verkehrswertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil nebst Fotodokumentation.

  • Modernes Wohnzimmer in einer von BuC Immobilien Management Brenner Daniel bewerteten Immobilie

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Beratung im Rahmen von An- oder Verkauf einer Immobilie

Sie benötigen eine schnelle und unkomplizierte Meinung eines Experten zu einer Immobilie?
Dann hilft Ihnen unser Immobilien-Check, Ihre Verhandlungsposition zu stärken. Hierbei reichen Sie uns die vorhandenen Unterlagen zum Bewertungsobjekt vor dem Ortstermin zur Vorbereitung ein.
Als qualifizierter Immobiliensachverständiger führt Daniel Brenner dann gemeinsam mit Ihnen eine Objektbesichtigung durch. Im Nachgang erfolgt ein persönliches Beratungsgespräch, in dem Ihnen die Erkenntnisse und sachverständigen Einschätzungen zu dem Bewertungsobjekt dargelegt werden.

Sie benötigen eine Bewertung Ihres Grundstückes?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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